Subsidiarität
- Andreas Armster

- 27. Juni
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Subsidiarität ist das Prinzip, dass Aufgaben möglichst von der kleinsten zuständigen Einheit selbst erledigt werden sollen. Erst wenn diese überfordert ist, greift eine übergeordnete Ebene (z. B. der Staat) unterstützend ein. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 203 ff.)
Beispiel: Eine Gemeinde organisiert ihre Schulen selbst. Erst wenn sie die Aufgabe nicht mehr bewältigen kann, unterstützt das Bundesland.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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