Steuerhäufung
- Andreas Armster

- 23. Juni
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Steuerhäufung bezeichnet die mehrfache Belastung desselben Steuerpflichtigen oder Produkts durch verschiedene Steuern, häufig infolge von Steuerüberwälzung. Dadurch steigt die tatsächliche Steuerlast. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 191)
Beispiel: Beim Kauf eines Produkts trägt der Verbraucher indirekt Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer und weitere in den Preis eingerechnete Steuern.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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