Steuergläubiger sind diejenigen öffentlichen Institution oder Behörden, die gesetzlich befugt sind, Steuern zu erheben und einzufordern. Sie besetzten die rechtliche Autorität und Ertragshoheit über die Abgabe. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205)
Beispiel: Budnesfinanzministerium, Gebietskörperschaften, Städtische Behörden
Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:
De Gruyter Oldenbourg
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