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Steueraushöhlung

Steueraushöhlung bezeichnet den Effekt, dass andere Ertragsteuern (z. B. Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer) die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer verringern. Dadurch sinkt das steuerpflichtige Einkommen und somit auch die Einnahmen aus der Einkommensteuer. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 187)


Beispiel: Ein Unternehmen erzielt 100.000 € Gewinn. Zunächst zahlt es Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Dadurch bleibt ein geringerer Betrag übrig, der später bei den Eigentümern der Einkommensteuer unterliegt. Die vorherigen Steuern haben die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer „ausgehöhlt“.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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