Sondervermögen des Bundes
- Andreas Armster

- 22. Juni
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Sondervermögen des Bundes sind rechtlich unselbstständige, aber wirtschaftlich getrennte Vermögen mit eigenem Haushalt, die für bestimmte staatliche Aufgaben eingerichtet werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 182 f.)
Beispiel: Der Energiefonds und Klimafonds ist ein Sondervermögen des Bundes und finanziert Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energiewende.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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