Solidarpaktfortführungsgesetz
- Andreas Armster

- 22. Juni
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Das Solidarpaktfortführungsgesetz (2001) reformierte den bundesstaatlichen Finanzausgleich ab 2005. Ziel war es, die finanzielle Unterstützung der neuen Bundesländer neu zu regeln und den Finanzausgleich stärker an Anreizen auszurichten. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 178 f.)
Beispiel: Die ostdeutschen Bundesländer erhielten weiterhin Bundesergänzungszuweisungen, um den Ausbau ihrer Infrastruktur und den Abbau wirtschaftlicher Nachteile zu unterstützen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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