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Solidarpaktfortführungsgesetz

Das Solidarpaktfortführungsgesetz (2001) reformierte den bundesstaatlichen Finanzausgleich ab 2005. Ziel war es, die finanzielle Unterstützung der neuen Bundesländer neu zu regeln und den Finanzausgleich stärker an Anreizen auszurichten. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 178 f.)


Beispiel: Die ostdeutschen Bundesländer erhielten weiterhin Bundesergänzungszuweisungen, um den Ausbau ihrer Infrastruktur und den Abbau wirtschaftlicher Nachteile zu unterstützen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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