Schlichtungsübereinkommen
- Andreas Armster

- 23. Jan.
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Das Schlichtungsübereinkommen ist ein EU-Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten über die grenzüberschreitende Gewinnermittlung (z. B. Verrechnungspreise), bei dem betroffene Staaten zu einer Konsultation verpflichtet sind, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ohne dass ein für sie verbindliches Schiedsgericht vorgesehen ist. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 370)
Beispiel: Ein deutsches und ein französisches Finanzamt streiten darüber, wie hoch der Gewinn einer Tochtergesellschaft eines Konzerns in Frankreich sein darf. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird das Schlichtungsübereinkommen angewendet: Beide Staaten treten in ein Konsultationsverfahren ein und einigen sich auf eine gemeinsame Gewinnaufteilung, sodass der Konzern denselben Gewinn nicht doppelt versteuern muss.
Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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