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Reinvestitionsrücklage

Die Reinvestitionsrücklage ermöglicht es, Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter (stille Reserven) auf neue Wirtschaftsgüter zu übertragen, sodass die Besteuerung zunächst aufgeschoben wird. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 107)


Beispiel: Ein Unternehmen verkauft ein Grundstück mit einem Gewinn von 80.000 €. Anstatt diesen Gewinn sofort zu versteuern, bildet es eine Reinvestitionsrücklage und kauft später ein neues Grundstück. Die 80.000 € werden auf das neue Grundstück übertragen, sodass die Steuer zunächst nicht anfällt.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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