Mit Rechtsformneutralität ist gemeint, dass die steuerliche Belastung unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens möglichst gleich sein sollte. Das bedeutet, dass Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (wie GmbHs und AGs) ähnlich besteuert werden, um keine steuerlichen Anreize für die Wahl einer bestimmten Rechtsform zu schaffen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 436)
Beispiel: Angenommen, ein Einzelunternehmer wird bei einem Gewinn von 100.000 Euro und einem Steuersatz von 30 % mit 30.000 Euro Einkommensteuer belastet. Eine GmbH zahlt auf denselben Gewinn zunächst 15 % Körperschaftsteuer (15.000 Euro) und auf die ausgeschüttete Dividende 25 % Abgeltungsteuer (21.250 Euro), insgesamt 36.250 Euro. Die höhere Belastung der GmbH zeigt, dass die Doppelbesteuerung zu Verzerrungen in der Rechtsformwahl führt.
Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:
De Gruyter Oldenbourg