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Rückwälzung

20. Jan.
1 Min. Lesezeit

Rückwälzung bezeichnet den Fall, dass eine ursprünglich von Nachfragern getragene Steuerlast oder Ausgabenlast auf die Anbieter (vorgelagerte Stufe) überwälzt wird. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 221 f.)


Beispiel: Arbeitnehmer akzeptieren geringere Lohnerhöhungen, weil Unternehmen höhere Gewinnsteuern zahlen müssen. Die Steuerlast wird so auf die Arbeitnehmer rückgewälzt.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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