Rückstellungen stellen Schulden des Unternehmens dar. In Abgrenzung zu den Verbindlichkeiten besteht jedoch Ungewissheit, ob das Unternehmen überhaupt in Anspruch genommen wird und/oder in welcher Höhe es in Anspruch genommen wird. (vgl. Kußmaul 2016, S. 358 f.)
Beispiel: Drohverlustrückstellungen, Aufwandsrückstellungen, Verbindlichkeitsrückstellungen
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 358-359
Comments