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Prinzip der Konnexität

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Das Prinzip der Konnexität besagt, dass Bund und Länder jeweils für die Kosten aufkommen müssen, die durch die von ihnen beschlossenen Aufgaben entstehen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 586)


Beispiel: Angenommen, der Bund beschließt ein neues Bildungsprogramm, das von den Schulen in den Ländern umgesetzt werden soll. Nach dem Prinzip der Konnexität müsste der Bund auch die Kosten für die Umsetzung dieses Programms tragen.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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