Prinzip der Aktenmäßigkeit
- Andreas Armster
- 29. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Das Prinzip der Aktenmäßigkeit besagt, dass alle Entscheidungen und Vorgänge schriftlich dokumentiert werden, um sie intern und extern nachvollziehbar und kontrollierbar zu machen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 26)
Beispiel: Ein Beamter genehmigt einen Bauantrag und dokumentiert die Entscheidung in einem offiziellen Bescheid. Dieser wird in der Akte abgelegt, sodass später nachvollziehbar ist, warum und auf welcher Grundlage die Genehmigung erteilt wurde.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
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