Primäres Gemeinschaftsrecht besteht aus den grundlegenden Verträgen, die von den Mitgliedsstaaten geschlossen wurden. Diese Verträge haben unmittelbare Gültigkeit und sind direkt anwendbar in den Mitgliedsländern. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 173)
Beispiel: Vertrag von Maastricht, der die Europäische Union gegründet hat. Dieser Vertrag hat unmittelbare Gültigkeit in allen Mitgliedsstaaten und bildet die rechtliche Grundlage der EU.
Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,
S. 173
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