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AutorenbildAndreas Armster

Primäres Gemeinschaftsrecht

Primäres Gemeinschaftsrecht besteht aus den grundlegenden Verträgen, die von den Mitgliedsstaaten geschlossen wurden. Diese Verträge haben unmittelbare Gültigkeit und sind direkt anwendbar in den Mitgliedsländern. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 173)


Beispiel: Vertrag von Maastricht, der die Europäische Union gegründet hat. Dieser Vertrag hat unmittelbare Gültigkeit in allen Mitgliedsstaaten und bildet die rechtliche Grundlage der EU.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 173

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