Preisänderungsklauseln
- Andreas Armster

- 28. Feb.
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Preisänderungsklauseln sind vertragliche Regelungen, die es ermöglichen, einen ursprünglich vereinbarten Preis nachträglich an veränderte Kostenbedingungen oder Marktbedingungen anzupassen. Sie dienen dazu, Preisrisiken zwischen Anbieter und Nachfrager zu verteilen, insbesondere bei langfristigen Verträgen. (vgl. Pechtl 2014, S. 132 ff.)
Beispiel: Ein Energieversorger schließt mit einem Industriekunden einen Fünfjahresvertrag über die Lieferung von Strom zu einem Basispreis von 15 Cent pro kWh ab. Im Vertrag ist eine Preisgleitklausel enthalten, nach der sich der Preis automatisch erhöht oder senkt, wenn sich ein bestimmter Strompreisindex um mehr als 5 % verändert. Steigen die Beschaffungskosten des Versorgers deutlich, erhöht sich entsprechend der vereinbarten Formel auch der vertraglich zu zahlende Strompreis.
Pechtl, H. (2014): Preispolitik. Behavioral Pricing und Preissysteme. 2. Auflage. Konstanz/München: UVK/Lucius



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