Pfändung
- Andreas Armster

- 27. Juli
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Eine Pfändung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Dabei werden Vermögenswerte eines Schuldners beschlagnahmt, damit ein Gläubiger seine offenen Forderungen erhalten kann. Bestimmte lebensnotwendige Gegenstände sind jedoch unpfändbar. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 470)
Beispiel: Jemand bezahlt seine Schulden trotz Mahnungen nicht. Das Gericht ordnet eine Kontopfändung an, sodass ein Teil des Guthabens zur Begleichung der Schulden verwendet wird.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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