Personenbedingte Kündigung
- Andreas Armster

- 29. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft nicht (mehr) in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeit zu leisten – ohne eigenes Verschulden. Typische Gründe sind langandauernde Krankheit oder fehlende körperliche bzw. fachliche Eignung. Eine Abmahnung ist hier nicht erforderlich. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 284)
Beispiel: Ein Paketfahrer verliert dauerhaft seine Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen (z. B. wegen epileptischer Anfälle). Da er ohne Führerschein seine Arbeit nicht mehr ausführen kann und keine andere passende Stelle im Betrieb vorhanden ist, darf der Arbeitgeber personenbedingt kündigen.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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