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Personalkosten

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Personalkosten bezeichnen sämtliche Ausgaben, die durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern entstehen. Im Allgemeinen lassen sie sich in zwei Hauptkategorien unterteilen: Personalgrundkosten, die beispielsweise Löhne und Gehälter umfassen, sowie Personalnebenkosten, zu denen gesetzliche, tarifliche und freiwillige Leistungen gehören. (vgl. Kußmaul 2016, S. 55 f.)


Beispiele: Lohn, Sozialversicherungsbeitrag, Urlaubsgeld, Weiterbildungskosten


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 55-56

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