Persönliche Arbeitsschutz
- Andreas Armster
- 6. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Der persönliche Arbeitsschutz umfasst gesetzliche Regelungen, die den einzelnen Arbeitnehmer vor Überlastung, Diskriminierung oder ungerechter Behandlung schützen – etwa zu Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsschutz oder Gleichbehandlung. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 114)
Beispiel: Ein Mitarbeiter wird krank und erhält für sechs Wochen Lohnfortzahlung gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
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