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Mindestausschüttung

Mindestausschüttung bezeichnet gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass bei Aktiengesellschaften ein Mindestanteil des ausgewiesenen Bilanzgewinns an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Sie dient dem Schutz von Minderheitsaktionären und verhindert, dass Gewinne durch übermäßige Rücklagenbildung oder bilanzpolitische Maßnahmen vollständig einbehalten werden. (vgl. Roos 2024, S. 44 f.)


Beispiel: Eine Aktiengesellschaft erzielt einen Bilanzgewinn von 1 Mio. €. Der Vorstand möchte den gesamten Betrag im Unternehmen belassen. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Mindestausschüttung kann die Hauptversammlung jedoch beschließen, dass z. B. 300.000 € an die Aktionäre ausgeschüttet werden müssen, sodass auch Minderheitsaktionäre am Gewinn beteiligt werden.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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