Meistbegünstigung
- Andreas Armster

- 14. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Meistbegünstigung bedeutet, dass ein Handelspartner alle Vorteile erhält, die ein Land auch anderen Ländern gewährt. (vgl. Scheuring 1997, S. 100)
Beispiel: Wenn ein Land einem Partner einen Zoll von 5 % gewährt, müssen auch andere begünstigte Länder diesen 5 %-Zoll erhalten.
Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler



Kommentare