Matrikularbeiträge
- Andreas Armster

- 18. Juni
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Matrikularbeiträge sind Umlagen, die Gliedstaaten eines Bundesstaates oder Mitglieder einer internationalen Organisation an die zentrale Ebene zahlen, um deren Ausgaben zu finanzieren. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 145 f.)
Beispiel: Im Deutschen Kaiserreich leisteten die Bundesstaaten (z. B. Preußen oder Bayern) entsprechend ihrer Bevölkerungszahl Beiträge an das Reich, um dessen Aufgaben zu finanzieren.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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