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Maßsteuern

Maßsteuern sind Steuern, die an die individuellen Verhältnisse und die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen angepasst sind. Sie sind in der Regel nicht überwälzbar, da Steuerzahler und Steuerträger meist identisch sind. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 145)


Beispiel: Die Einkommensteuer ist eine Maßsteuer, weil ihre Höhe vom Einkommen und den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen abhängt.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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