Ländersteuern sind Steuern, bei denen das Steueraufkommen ausschließlich den einzelnen Bundesländern zusteht. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus diesen Steuern den Haushalten der jeweiligen Bundesländer zugutekommen und von ihnen für ihre spezifischen Zwecke verwendet werden können. (vgl. Kußmaul 2016, S. 435)
Beispiele: Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 435
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