Kulanzrückstellungen
- Andreas Armster

- 7. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Kulanzrückstellungen sind Rückstellungen für faktische (wirtschaftliche) Verpflichtungen, bei denen keine rechtliche Verpflichtung besteht, das Unternehmen jedoch aus Gründen der Kundenbindung oder Marktstellung zur Leistung gezwungen ist (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB). (vgl. Roos 2024, S. 325)
Beispiel: Ein Unternehmen repariert Produkte nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kostenlos, um wichtige Kunden nicht zu verlieren. Da diese Leistungen wirtschaftlich notwendig sind, bildet das Unternehmen eine Kulanzrückstellung.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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