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Kreditfähigkeit

Kreditfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, rechtswirksam einen Kreditvertrag abschließen zu können. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 302 ff.)


Beispiel: Eine volljährige, geschäftsfähige Privatperson kann einen Kreditvertrag abschließen. Sie ist kreditfähig.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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