Kreditfähigkeit
- Andreas Armster

- 6. Jan.
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Kreditfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, rechtswirksam einen Kreditvertrag abschließen zu können. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 302 ff.)
Beispiel: Eine volljährige, geschäftsfähige Privatperson kann einen Kreditvertrag abschließen. Sie ist kreditfähig.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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