Kapitalerhöhung
- Andreas Armster

- 5. Jan.
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Eine Kapitalerhöhung ist die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien oder durch Umwandlung von Rücklagen in gezeichnetes Kapital. Sie dient dazu, frisches Eigenkapital für das Unternehmen zu beschaffen oder die Haftungsbasis zu erweitern. Kapitalerhöhungen erfolgen in der Regel durch Beschluss der Hauptversammlung und können entweder gegen Einlagen (neue Aktien) oder aus Gesellschaftsmitteln (Gratisaktien) erfolgen. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 282 ff.)
Beispiel: Eine AG mit 400.000 Aktien zu je 5 € erhöht ihr Kapital um 100.000 neue Aktien zum Bezugskurs von 6 €. Das Grundkapital steigt von 2.000.000 € auf 2.500.000 €, der Unternehmenswert steigt von 3.000.000 € auf 3.600.000 €, und der neue Mischkurs der Aktie beträgt 7,20 €. Das Bezugsrecht der Altaktionäre hat dabei einen rechnerischen Wert von 0,30 € pro Aktie.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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