Kündigungsfristen
- Andreas Armster

- 12. Aug.
- 1 Min. Lesezeit
Kündigungsfristen legen fest, wie lange vor dem Beendigungszeitpunkt eines Arbeitsverhältnisses eine Kündigung erklärt werden muss. Sie können gesetzlich (§ 622 BGB), tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich geregelt sein und variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Probezeit oder individuellen Vereinbarungen. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 596 f.)
Beispiel: Ein Mitarbeiter kündigt am 1. Juni seine Stelle. Laut Gesetz gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Das Arbeitsverhältnis endet also erst am 30. Juni.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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