Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, die von einer der beiden Parteien eines Arbeitsverhältnisses abgegeben wird und dazu führt, dass dieses Arbeitsverhältnis endet. Wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, spricht man von einer Entlassung. Kündigt hingegen der Mitarbeiter selbst, wird dies häufig als Eigenkündigung bezeichnet. (vgl. Huf 2020, S. 61)
Angenommen, ein Unternehmen sieht sich wirtschaftlichen Schwierigkeiten gegenüber und muss einige Stellen abbauen. Der Geschäftsführer entscheidet sich, Mitarbeiter zu entlassen, indem er ihnen eine Kündigung ausspricht. In diesem Fall handelt es sich um eine arbeitgeberseitige Kündigung. Gleichzeitig beschließt ein anderer Mitarbeiter, das Unternehmen zu verlassen, um eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen. Dies wird als Eigenkündigung bezeichnet. (vgl. Huf 2020, S. 61)
Huf, S. (2020): Personalmanagement. Wiesbaden: Springer Gabler
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