Körperschaftsteuerpflicht
- Andreas Armster

- 23. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Die Körperschaftsteuerpflicht bedeutet, dass juristische Personen (z. B. GmbH oder AG) ihre Gewinne mit Körperschaftsteuer versteuern müssen. Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben (Besteuerung des Welteinkommens), und beschränkt steuerpflichtig, wenn sie nur inländische Einkünfte erzielen, ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inland. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 127)
Beispiel: Eine GmbH hat ihren Sitz in Deutschland und erzielt Gewinne im Inland und Ausland. Da sie ihren Sitz im Inland hat, ist sie unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig und muss ihre gesamten Gewinne in Deutschland versteuern.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



Kommentare