Irreführung
- Andreas Armster
- 4. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Irreführung liegt vor, wenn Informationen beim Verbraucher einen falschen oder täuschenden Eindruck erzeugen, der sein Verhalten beeinflusst, ohne dass er die Beeinflussung erkennt – etwa durch irreführende Werbung oder auffällige Preisdarstellungen. (vgl. Swoboda/Schramm-Klein 2025, S. 108)
Beispiel: Ein Supermarkt bewirbt ein Produkt mit „Nur heute 50 % günstiger“, obwohl der Preis in den letzten Wochen bereits genauso niedrig war – der Kunde glaubt fälschlich an ein zeitlich begrenztes Sonderangebot und kauft es deshalb sofort.
Swoboda, B.; Schramm-Klein, H. (2025): Käuferverhalten. 7. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler
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