Indirekte Förderung bezieht sich auf die Unterstützung durch Steuervergünstigungen, die als Hauptinstrument der Eigentumsförderung in Deutschland dienen. Diese Förderung erfolgt hauptsächlich durch Vergünstigungen bei der Einkommensteuer, um Investitionen im Wohnungsmarkt anzuregen. Weitere Steuervergünstigungen, wie bei der Grundsteuer, Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer, spielen eine kleinere Rolle. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 241 f.)
Beispiel: Ein Investor erhält Steuererleichterungen auf seine Einkommensteuer, wenn er in den Bau oder Kauf von Wohnimmobilien investiert. Dies reduziert seine Steuerlast und macht Investitionen in Wohnraum attraktiver.
Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,
S. 241-242