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Imparitätsprinzip

Das Imparitätsprinzip verlangt, dass bereits erkennbare Risiken und drohende Verluste berücksichtigt werden, selbst wenn sie erst nach dem Bilanzstichtag bekannt werden. Das bedeutet: Verluste müssen vorweggenommen, aber Gewinne dürfen erst bei Realisation ausgewiesen werden. Dadurch wird Vermögen eher vorsichtig und eher zu niedrig als zu hoch bewertet. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 119)


Beispiel: Ein Unternehmen hat Waren im Lager, die es für 100 € eingekauft hat. Kurz nach dem Bilanzstichtag wird bekannt, dass der Marktpreis stark fallen wird und voraussichtlich nur noch 70 € betragen wird. Nach dem Imparitätsprinzip muss das Unternehmen diesen drohenden Verlust bereits jetzt berücksichtigen und den Lagerwert auf 70 € abwerten – auch wenn der Preis tatsächlich erst im nächsten Jahr sinkt.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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