Imparitätsgrundsatz
- Andreas Armster

- 29. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Der Imparitätsgrundsatz ist ein Grundsatz der Buchführung und besagt, dass Verluste frühzeitig berücksichtigt werden müssen, während Gewinne erst bei ihrer tatsächlichen Realisierung erfasst werden. (vgl. Schädel 2022, S. 31)
Beispiel: Ein Unternehmen hat Waren für 10.000 € eingekauft. Am Bilanzstichtag stellt sich heraus, dass diese nur noch 7.000 € wert sind. Der Verlust von 3.000 € muss sofort in der Buchführung berücksichtigt werden.
Schädel, N. (2022): Buchführung, Jahresabschluss und Besteuerung gewerblicher Unternehmen. Grundlagen Anwendung Fallübungen. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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