Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Andreas Armster

- 23. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Immaterielle Wirtschaftsgüter sind nicht körperliche Vermögenswerte (z. B. Rechte oder geistige Leistungen), die dem Unternehmen einen wirtschaftlichen Nutzen bringen und bewertbar sind. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 87)
Beispiele: Markenrecht, Patent, Lizenz, Firmenwert, Software, Domain, Kundenstamm
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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