Hilfsgeschäfte sind Geschäfte, die üblicherweise im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs anfallen und oft nicht primärer Gegenstand des Unternehmens sind. Typische Beispiele dafür sind der Verkauf von betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern wie beispielsweise gebrauchte Computer durch eine Bank oder der Verkauf eines Praxiswagens durch einen Arzt. (vgl. Kußmaul 2016, S. 479)
Beispiel: Verkauf von betrieblich genutzten Computern
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 479
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