Hauptentschädigung
- Andreas Armster

- 16. Juni
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Die Hauptentschädigung war die wichtigste Leistung des Lastenausgleichs und diente dem Ausgleich von Vermögensverlusten, die insbesondere durch Krieg, Vertreibung oder Enteignung entstanden waren. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 101)
Beispiel: Vertriebene, die durch den Zweiten Weltkrieg ihr Haus oder ihren Betrieb verloren hatten, konnten eine Hauptentschädigung erhalten.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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