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Höchstbestand

Der Höchstbestand ist die maximal zulässige Lagermenge eines Werkstoffs, die nicht überschritten werden soll, um überhöhte Lagerkosten, Kapitalkosten und Verderbskosten zu vermeiden. (vgl. Geyer/Ahrendt 2016, S. 88 f.)


Beispiel: Ein Lebensmittelgroßhändler legt für Joghurt einen Höchstbestand von 2.000 Bechern fest. Wird diese Menge erreicht, werden keine weiteren Lieferungen angenommen, um Verderb und unnötige Lagerkosten zu vermeiden.


Geyer, H.; Ahrendt, B. (2016): Crashkurs BWL. 6. Auflage. Freiburg/München: Haufe

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