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Grundsatz der Bilanzidentität

Der Grundsatz der Bilanzidentität besagt, dass die Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres mit der Schlussbilanz des vorherigen Geschäftsjahres übereinstimmen muss, damit Vermögensänderungen und Kapitaländerungen vollständig und lückenlos über die Perioden hinweg nachvollziehbar sind. (vgl. Roos 2024, S. 90)


Beispiel: Ein Unternehmen weist in der Schlussbilanz zum 31.12.2024 ein Eigenkapital von 500.000 € und Sachanlagen von 800.000 € aus. In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2025 müssen genau diese Werte wieder erscheinen; erst danach dürfen Veränderungen durch Geschäftsvorfälle des Jahres 2025 berücksichtigt werden.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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