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Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind Regeln, die die angemessene Gestaltung von Buchführung, Inventar und Jahresabschluss festlegen. Sie sind nicht zwingend gesetzlich festgelegt, sondern werden in verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen wie den §§ 238 Abs. 1 HGB, 239 Abs. 2 HGB, 243 Abs. 1 HGB und 264 Abs. 2 HGB erwähnt. Die GoB dienen dazu, die Transparenz, Genauigkeit und Zuverlässigkeit der finanziellen Aufzeichnungen und Abschlüsse sicherzustellen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 379)


Beispiele: Vorsichtsprinzip, Realisationsprinzip, Maßgeblichkeitsprinzip


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 379

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