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Grenzüberschreitende Lieferungen

Grenzüberschreitende Lieferungen sind Warenlieferungen zwischen verschiedenen Staaten, bei denen die Besteuerung grundsätzlich im Bestimmungsland (Importland) erfolgt, während der Export meist steuerfrei ist. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 185)


Beispiel: Ein deutsches Unternehmen liefert Waren nach Frankreich. Die Lieferung ist in Deutschland steuerfrei (innergemeinschaftliche Lieferung), während der Käufer in Frankreich die Umsatzsteuer auf den Erwerb zahlen muss.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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