Grünstromtarife
- Andreas Armster

- 26. Jan.
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Grünstromtarife sind Stromlieferverträge, bei denen dem Kunden Strom aus erneuerbaren Energien angeboten wird. Je nach Tarifart unterscheidet sich der ökologische Mehrwert: Klassische Ökostromtarife gleichen den Strombezug meist über Herkunftsnachweise aus, während regionale Grünstromtarife gezielt erneuerbare Anlagen in der Nähe des Verbrauchers fördern. Lokalstromtarife sind hingegen kein geschützter Begriff und können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein, weshalb ihre ökologische Wirkung im Einzelfall geprüft werden muss. (vgl. Linnemann 2024, S. 55 ff.)
Beispiele: Ökostromtarif, Lokalstromtarif
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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