Gründungstheorie
- Andreas Armster

- 7. Juli
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Die Gründungstheorie besagt, dass Unternehmen ihre Gesellschaft nach dem Recht des Gründungsstaates (z. B. England oder Niederlande) gründen können und dann ihren Sitz nach Deutschland verlegen, um so die deutschen Mitbestimmungsgesetze zu umgehen. Dies ist möglich, weil das deutsche Mitbestimmungsrecht nur für deutsche Gesellschaftsformen gilt, nicht aber für ausländische. Der Europäische Gerichtshof bestätigte diese Praxis mehrfach und betonte, dass nationale Gesetze ausländische Gesellschaften nicht benachteiligen dürfen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 136 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen gründet sich als britische Limited (Ltd.) in England, weil dort weniger Mitbestimmungspflichten gelten, und verlegt dann seinen Sitz nach Deutschland. So umgeht es die strengeren deutschen Mitbestimmungsgesetze.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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