Gewerbesteuer-Rückstellung
- Andreas Armster

- 16. Juni
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Die Gewerbesteuer-Rückstellung ist eine Rückstellung für die im abgelaufenen Geschäftsjahr entstandene, aber noch nicht gezahlte Gewerbesteuer. Sie wird in der Handelsbilanz als Verbindlichkeit erfasst. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 94 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen bildet zum Jahresende eine Gewerbesteuer-Rückstellung, um die voraussichtlich anfallende Gewerbesteuer periodengerecht zu berücksichtigen. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer steuerlich nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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