Gemeinwirtschaftlich-öffentliche Betriebe
- Andreas Armster

- 10. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Gemeinwirtschaftlich-öffentliche Betriebe sind staatliche Unternehmen, die vor allem der Bedarfsdeckung der Allgemeinheit dienen und nicht auf Gewinn, sondern auf Kostendeckung bzw. Gemeinwohl ausgerichtet sind. (vgl. Scheuring 1997, S. 39)
Beispiele: Deutsche Bahn, Deutsche Post, Öffentliche Sparkassen
Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler



Kommentare