Gemeinschaftlicher Gebäudestrom
- Andreas Armster

- 31. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Gemeinschaftlicher Gebäudestrom ist ein alternatives Modell zum Mieterstrom, bei dem Bewohner eines Gebäudes anteilig Strom aus einer gemeinsamen Photovoltaikanlage nutzen, ohne dass der Anlagenbetreiber als Stromlieferant auftritt, während die Reststromversorgung individuell über externe Lieferanten erfolgt. (vgl. Linnemann 2024, S. 351 ff.)
Beispiel: Die Bewohner eines Mehrfamilienhauses schließen Gebäudestromnutzungsverträge ab und erhalten jeweils einen festen Anteil des Solarstroms von der gemeinsamen Dach-PV-Anlage, während sie den zusätzlich benötigten Strom selbst bei einem Stromanbieter ihrer Wahl beziehen.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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