Gelangensbestätigung
- Andreas Armster

- 8. Juli
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Die Gelangensbestätigung ist ein Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen. Mit ihr bestätigt der Abnehmer, dass die gelieferte Ware tatsächlich in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt ist. Sie dient dem Unternehmer als Beleg, um die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung nachzuweisen. (vgl. Puke 2023, S. 118)
Beispiel: Ein deutsches Unternehmen liefert Maschinen an einen Kunden in Frankreich. Nachdem die Ware dort angekommen ist, bestätigt der französische Kunde schriftlich den Erhalt der Maschinen. Diese Gelangensbestätigung dient dem deutschen Unternehmen als Nachweis für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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