Friedenspflicht
- Andreas Armster

- 7. Juli 2025
- 1 Min. Lesezeit
Die Friedenspflicht ist der Zeitraum, in dem während der Laufzeit eines Tarifvertrags keine Arbeitskämpfe (z. B. Streiks) erlaubt sind. Sie sichert dem Arbeitgeber stabile Bedingungen und verpflichtet die Gewerkschaften zur Einhaltung des Vertrags. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 124)
Beispiel: Während ein Entgelttarifvertrag läuft, dürfen die Beschäftigten nicht wegen Lohnforderungen streiken.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



Kommentare