Formelle Bilanzkontinuität
- Andreas Armster

- 6. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Die formelle Bilanzkontinuität (Bilanzidentität) bedeutet, dass die Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres mit der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen muss. Änderungen in der Schlussbilanz wirken sich entsprechend auf die Eröffnungsbilanz aus. (vgl. Puke 2023, S. 66)
Beispiel: Der Kassenbestand beträgt in der Schlussbilanz 2024 10.000 €. Derselbe Betrag muss in der Eröffnungsbilanz 2025 als Anfangsbestand ausgewiesen werden.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



Kommentare