Fälligkeitssteuern
- Andreas Armster

- 7. Juli
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Fälligkeitssteuern sind Steuern, die ohne besondere Zahlungsaufforderung des Finanzamts zu einem gesetzlich festgelegten Zeitpunkt fällig werden. Der Steuerpflichtige muss sie daher eigenständig fristgerecht entrichten. (vgl. Puke 2023, S. 107)
Beispiel: Ein Unternehmen gibt seine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab. Die daraus resultierende Umsatzsteuer muss es bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin selbst an das Finanzamt überweisen, ohne dass es zuvor einen Steuerbescheid oder eine Zahlungsaufforderung erhält.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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